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Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB)

§ 1 Recht und Urheberschaft

1. Sämtliche Musikstücke unterliegen der der alleinigen Urheberschaft von Dennis Krause (im Folgenden Komponist genannt). Der Komponist hat sämtliche Werke komponiert, aufgenommen, abgemischt und gemastert. Der Kunde kauft nicht die Musikstücke, sondern eine Lizenz zur Nutzung des Musikstückes.

2. Sämtliche Musikstücke aus dem Onlineshop sind bei keiner Verwertungsgesellschaft registriert. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten durch die Gema etc…

3. Die Art der Nutzung ergibt sich durch die Lizenzgruppierung. Falls nicht gesondert vereinbart darf der Kunde das Musikstück nur zu einem der angegebenen Zwecke aus der bezahlten Lizenzgruppe verwenden.

4. Nach § 74 des Urheberschutzgesetztes hat der Komponist das Recht auf Namensnennung; darauf verzichtet der Komponist mit Ausnahme von Spiel- und Dokumentarfilmen über 45 Minuten Länge.

§ 2 Bedingungen zum Lizenzerwerb eines Musikstückes

1. Sämtliche Stücke aus den Lizenzgruppen unterliegen den Bestimmungen aus § 1.

2. Die Weitergabe durch eine Unterlizenzierung der Musikstücke an Dritte ist untersagt. Der Erwerb der Lizenz im Auftrag eines Dritten, zum Beispiel eines Kunden ist erlaubt.

3. Der Kunde darf das Musikstück nur für einen Unterpunkt aus der entsprechenden Lizenzgruppe verwenden.

4. Der Erwerb einer Lizenz gilt lediglich für ein bestimmtes Projekt und Land (z.B. Deutschland oder Österreich).

5. Der Verwendungszweck des Musikstückes ist bei Bestellung einer Lizenz anzugeben. Dazu gehört auch eine Angabe des Unterpunktes einer Lizenzgruppe.

6. Die Dauer der Gültigkeit der Lizenz ist, insofern nicht anders angegeben, zeitlich uneingeschränkt.

7. Jegliche Bearbeitung der Musikstücke ist untersagt, dazu gehören insbesondere das Remixen oder sonstige klangliche Veränderungen der Musikstücke. Das kürzen und Schneiden der Musikstücke zur Anpassung an das entsprechende Projekt ist erlaubt. Ebenso ist es erlaubt, das Musikstück ein anderes Dateiformat (z.B. mp3) zu konvertieren.    

8. Hat der Kunde den Kauf bestätigt, bekommt er per E-Mail einen Link zugesendet, mit dem er das Musikstück oder das Paket (Bundle) direkt herunterladen kann.

9. Für bestimmte Projektzwecke ist keine Lizenzierung möglich. Dazu gehören insbesondere politische Werbung und Werbung für Parteien sowie Inhalte, die zum Hass aufrufen oder für Krieg werben. Ein Lizenzerwerb für Erotikproduktionen ist gestattet.

10. Einzig für die Lizenzgruppe 1 darf kein kommerzieller Verwendungszweck vorliegen.

11. Der Kunde kann unter vier Lizenzgruppen einen Verwendungszweck für sein Projekt/Land wählen:

Privat – keine gewerbliche Nutzung

  • Privates Video (z.B. YouTube oder Vimeo)
  • Private Website
  • Private Telefonwarteschleife
  • Präsentation (z.B. eingebettet in PowerPoint)
  • Schul- oder Hochschulprojekt/Theateraufführung

                (der Preis gilt für eine der oben genannten Nutzungsarten)

Standard – gewerbliche Nutzung

  • Imagefilm
  • Produktfilm
  • Redaktioneller Film (Internet/TV/YouTube)
  • Podcast (alle Folgen einer Serie), Hörspiel, Hörbuch
  • Hintergrundmusik für eine Website (gewerblich)
  • Nutzung für App oder online Videospiel
  • Lifestyle (Sport, Meditation)
  • Online Erotikfilm
  • Telefonwarteschleife 1 Standort
  • Mechanische Vervielfältigung bis zu 1000 Stück

                (der Preis gilt für eine der oben genannten Nutzungsarten)

Business – gewerbliche Nutzung

  • Radio-, TV-, Kinowerbespot (regional, Lizenz gültig für 1 Jahr)
  • Public Viewing- und Festival Werbespot (Lizenz national, gültig für 1 Jahr)
  • Beschallung von Veranstaltungen und Gewerbeflächen bis 2500qm
  • Nutzung für App oder Videospiel
  • In- Stream Video Ad oder In-Page Video Ad
  • Telefonwarteschleife bis zu 4 Standorte
  • Mechanische Vervielfältigung bis zu 5000 Stück

(der Preis gilt für eine der oben genannten Nutzungsarten)

Premium – gewerbliche Nutzung

  • TV-, Kino-, Werbespot, Trailer (national, Lizenz für 1 Land, gültig für ein Jahr)
  • Spielfilm/Serie (Streaming Dienst oder TV)
  • Mechanische Vervielfältigung bis zu 10.000 Stück

(der Preis gilt für eine der oben genannten Nutzungsarten)

12. Sollte keine passende Lizenz für Ihr Projekt aufgeführt sein, kann eine individuelle Nutzungslizenz mit dem Komponisten vereinbart werden.  

§3 Sonstiges

1. Mit der Betätigung des Lizenzerwerbs, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die hier aufgeführten Lizenzbedingungen zu akzeptieren.

2. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Regelungen davon unberührt, weiterhin wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die der ursprünglichen Regelung in ihrer Auswirkung am nächsten kommt.

3. Der Gerichtsstand für den Kunden und den Komponisten ist Wesel.

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