§ 1 Recht und Urheberschaft
1. Sämtliche Musikstücke unterliegen der der alleinigen Urheberschaft von Dennis Krause (im Folgenden Komponist genannt). Der Komponist hat sämtliche Werke komponiert, aufgenommen, abgemischt und gemastert. Der Kunde kauft nicht die Musikstücke, sondern eine Lizenz zur Nutzung des Musikstückes.
2. Sämtliche Musikstücke aus dem Onlineshop sind bei keiner Verwertungsgesellschaft registriert. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten durch die Gema etc…
3. Die Art der Nutzung ergibt sich durch die Lizenzgruppierung. Falls nicht gesondert vereinbart darf der Kunde das Musikstück nur zu einem der angegebenen Zwecke aus der bezahlten Lizenzgruppe verwenden.
4. Nach § 74 des Urheberschutzgesetztes hat der Komponist das Recht auf Namensnennung; darauf verzichtet der Komponist mit Ausnahme von Spiel- und Dokumentarfilmen über 45 Minuten Länge.
§ 2 Bedingungen zum Lizenzerwerb eines Musikstückes
1. Sämtliche Stücke aus den Lizenzgruppen unterliegen den Bestimmungen aus § 1.
2. Die Weitergabe durch eine Unterlizenzierung der Musikstücke an Dritte ist untersagt. Der Erwerb der Lizenz im Auftrag eines Dritten, zum Beispiel eines Kunden ist erlaubt.
3. Der Kunde darf das Musikstück nur für einen Unterpunkt aus der entsprechenden Lizenzgruppe verwenden.
4. Der Erwerb einer Lizenz gilt lediglich für ein bestimmtes Projekt und Land (z.B. Deutschland oder Österreich).
5. Der Verwendungszweck des Musikstückes ist bei Bestellung einer Lizenz anzugeben. Dazu gehört auch eine Angabe des Unterpunktes einer Lizenzgruppe.
6. Die Dauer der Gültigkeit der Lizenz ist, insofern nicht anders angegeben, zeitlich uneingeschränkt.
7. Jegliche Bearbeitung der Musikstücke ist untersagt, dazu gehören insbesondere das Remixen oder sonstige klangliche Veränderungen der Musikstücke. Das kürzen und Schneiden der Musikstücke zur Anpassung an das entsprechende Projekt ist erlaubt. Ebenso ist es erlaubt, das Musikstück ein anderes Dateiformat (z.B. mp3) zu konvertieren. Bei der Nutzung als Playback/Beat obliegen die Sonderregelungen in §3.
8. Hat der Kunde den Kauf bestätigt, bekommt er per E-Mail einen Link zugesendet, mit dem er das Musikstück oder das Paket (Bundle) direkt herunterladen kann.
9. Für bestimmte Projektzwecke ist keine Lizenzierung möglich. Dazu gehören insbesondere politische Werbung und Werbung für Parteien sowie Inhalte, die zum Hass aufrufen oder für Krieg werben. Ein Lizenzerwerb für Erotikproduktionen ist gestattet.
10. Einzig für die Lizenzgruppe „Privat“ darf kein kommerzieller Verwendungszweck vorliegen.
11. Der Kunde muss für die Lizenzgruppen einen Verwendungszweck für sein Projekt/Land wählen:
Privat – keine gewerbliche Nutzung
- Privates Video (z.B. YouTube oder Vimeo)
- Private Website
- Private Telefonwarteschleife
- Präsentation (z.B. eingebettet in PowerPoint)
- Schul- oder Hochschulprojekt/Theateraufführung
(der Preis gilt für eine der oben genannten Nutzungsarten)
Premium – gewerbliche Nutzung
- Imagefilm
- Produktfilm
- Redaktioneller Film (Internet/TV/YouTube)
- Podcast (alle Folgen einer Serie), Hörspiel, Hörbuch
- Hintergrundmusik für eine Website (gewerblich)
- Nutzung für App oder online Videospiel
- Lifestyle (Sport, Meditation)
- Online Erotikfilm
- Telefonwarteschleife bis 2 Standorte
- Mechanische Vervielfältigung auf Tonträger bis zu 1000 Stück
- Public Viewing- und Festival Werbespot (Lizenz national, gültig für 1 Jahr)
- Beschallung von Veranstaltungen und Gewerbeflächen bis 2500qm
- Nutzung für App oder Videospiel
- In- Stream Video Ad oder In-Page Video Ad
- TV-, Kino-, Werbespot, Trailer (national, Lizenz für 1 Land, gültig für ein Jahr)
- Spielfilm/Serie (Streaming Dienst oder TV)
(der Preis gilt für eine der oben genannten Nutzungsarten)
12. Sollte keine passende Lizenz für Ihr Projekt aufgeführt sein, kann eine individuelle Nutzungslizenz mit dem Komponisten vereinbart werden.
§ 3 Sonderregelung Nutzung als Playback
Lizenzvereinbarung für die Nutzung des Hip-Hop Beats als Playback/Beat für Eigenproduktionen (Nicht-exklusive Lizenz)
§ 3.1 Nutzung als Playback/Beat innerhalb der Lizenzgruppe
Innerhalb der Lizenzgruppe „Privat“ darf das Playback/Beat nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Die Lizenzgruppe „Premium“ erlaubt es den Kunden das Playback/Beat als Unterpunkt Playback unter den unten aufgeführten Bedingungen zu nutzen.
§ 3.2 Lizenzart und Nutzungsrechte
Mit dem Erwerb der nicht-exklusiven Lizenz für den Beat (Preis: 50,00 €) erhält der Käufer das Recht, den Beat in eigenen Produktionen kommerziell zu nutzen. Die Lizenz ist nicht exklusiv, das bedeutet, der Beat kann auch von anderen Künstlern erworben und genutzt werden. TastyTunes bleibt der Eigentümer der Rechte an dem Track und behält alle Masterrechte.
§ 3.3 Einschränkungen und Rechte des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer besitzt lediglich das Recht, den Beat zu verwenden und in seine eigenen Produktionen zu integrieren. Der Lizenznehmer ist jedoch nicht berechtigt, die Masterrechte des Tracks zu beanspruchen. Er bleibt Eigentümer des Textes und der eigenen musikalischen Komponenten.
Der Track darf nicht bei der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft registriert werden, da die Lizenz nicht exklusiv ist und somit auch anderen Künstlern zur Verfügung steht. Sollte der Lizenznehmer den Track bearbeiten (z. B. durch Hinzufügen eigener Lyrics oder anderer musikalischer Elemente), gilt die Lizenz auch für das neu entstandene Werk. TastyTunes bleibt jedoch als Komponist des Werkes anerkannt.
§ 3.4 Komposition und Namensnennung
Der Käufer kann den veröffentlichten Namen des Tracks frei wählen, jedoch muss der Name von TastyTunes als Komponist/Produzent bei der Veröffentlichung und dem Vertrieb des Songs korrekt genannt werden. Die Komposition wird zu 50% dem Lizenznehmer und zu 50% dem Produzenten (TastyTunes) zugeordnet. TastyTunes erhält ebenfalls 50% des “Publisher’s Share”. Bei einer Registrierung des Werks muss TastyTunes als Mit-Eigentümer genannt werden.
§ 3.5 Bearbeitung und Arrangement des Tracks
Der Käufer ist berechtigt, den Track hinsichtlich Länge, Tempo, Position der Instrumente und Track-Reihenfolge nach Belieben zu arrangieren. Der Track muss jedoch in seiner Essenz unverändert und erkennbar bleiben. Die Verwendung von Samples des Tracks für andere Produktionen ist nicht gestattet.
§ 3.6 Kommerzielle Nutzung und Verwertung
Der Käufer darf den Track für kommerzielle Zwecke nutzen, wie z.B. auf Streaming-Plattformen (Spotify, Apple Music, YouTube), in Musikvideos oder anderen digitalen Formaten. Für Streams des Tracks bis zu 100.000, werden keine Tantiemen an TastyTunes gezahlt. Wenn der Track mehr als 100.000 Streams erzielt, erhält TastyTunes 25% der erzielten Streaming-Umsätze.
§ 3.7 Vertrieb auf Tonträgern
Der Vertrieb des Tracks auf Tonträgern (z.B. CDs, Vinyls) ist auf eine Stückzahl von 1.000 Exemplaren begrenzt. Für jede weitere 1.000 Kopien muss eine zusätzliche Lizenz erworben werden.
§ 3.8 Öffentliche Aufführung und Veranstaltungen
Der Käufer darf den Track bei öffentlichen Events, Livestreams oder auf Veranstaltungen (z.B. in Clubs oder bei bezahlten Events) abspielen oder performen. Bei einer Gesamtbesucherzahl von mehr als 20.000 Personen hat TastyTunes Anspruch auf 20,00 € Tantiemen für jeweils 1.000 Teilnehmer, sofern es sich um eine kommerzielle Veranstaltung handelt, bei der Gagen gezahlt werden oder Einnahmen durch Ticketverkäufe generiert werden. Die Zahlung erfolgt in dem Fall in dem Erwerb einer weiteren „Premium Lizenz“
§ 4 Bedingungen für den Erwerb von Noten und den dazugehörigen Musikdateien
(Im Shop „Notendownload“ genannt)
1. Download
Nach der Zahlung erhält der Käufer den Link zum Download der Noten, die Noten sind im PDF-Format, manche Noten erhalten zusätzlich Musikdateien im mp3- oder mp4 Format; dieses Packet kann gebündelt im ZIP-Format heruntergeladen und anschließend entpackt werden.
2. Lizenzgewährung
Der Käufer erhält durch den Erwerb der Noten und den eventuell dazugehörigen Musikdateien von TastyTunes ein einfaches, nicht übertragbares und nicht exklusives Nutzungsrecht. Diese Lizenz gestattet ausschließlich den privaten Gebrauch der Musikdatei.
3. Geltungsbereich
Die Noten und den eventuell dazugehörigen Musikdateien dürfen nur für den privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch verwendet werden. Jegliche Nutzung für öffentliche Aufführungen, kommerzielle Zwecke oder zur Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Dazu gehört auch die Verwendung der Datei in sozialen Medien, auf öffentlichen Plattformen oder in kommerziellen Produktionen.
4. Verbot der Vervielfältigung und Weitergabe
Der Käufer darf die Noten und den eventuell dazugehörigen Musikdateien nicht vervielfältigen, verbreiten, verkaufen oder auf andere Weise weitergeben. Dies umfasst sämtliche Arten der digitalen oder physischen Vervielfältigung (z. B. Kopien auf Datenträgern, per E-Mail, über Cloud-Dienste oder durch physische Verbreitung).
5. Urheberrecht und Eigentum
Das Urheberrecht an der Musikdatei bleibt bei TastyTunes. Der Käufer erhält lediglich ein Nutzungsrecht, nicht jedoch das Eigentum an der Datei. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich in dieser Lizenz gewährt werden, verbleiben beim Urheber.
6. Dauer der Nutzung
Die private Nutzung von Noten gilt unbefristet, solange der Käufer die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen erlischt die Lizenz sofort, und der Käufer ist verpflichtet, die Musikdatei zu löschen und alle Kopien davon zu vernichten.
7. Haftungsausschluss
Der Käufer stellt TastyTunes von jeglicher Haftung frei, die aus der Verwendung der Musikdatei resultieren könnte, insbesondere in Bezug auf Verstöße gegen geltende Gesetze oder Rechte Dritter.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 5 Kündigungsrecht
TastyTunes behält sich das Recht vor, diese Lizenz jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Lizenznehmer zu kündigen. Im Falle einer Kündigung ist TastyTunes verpflichtet, dem Lizenznehmer eine Entschädigung in Höhe von 200% der bereits gezahlten Lizenzgebühren zu leisten. Nach Ausübung des Kündigungsrechts muss der Lizenznehmer alle Maßnahmen ergreifen, um den Song aus allen digitalen und physischen Vertriebskanälen zu entfernen und den Zugang zu öffentlichen Streams und/oder Downloads des Songs unverzüglich zu unterbinden.
§ 6 Sonstiges
1. Mit der Betätigung des Lizenzerwerbs, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die hier aufgeführten Lizenzbedingungen zu akzeptieren.
2. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Regelungen davon unberührt, weiterhin wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die der ursprünglichen Regelung in ihrer Auswirkung am nächsten kommt.
3. Der Gerichtsstand für den Kunden und den Komponisten ist Wesel.
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