Bestimmungen für die lizenzierte Nutzung von Musikaufnahmen

(Die Nutzungsbedingungen treten am 30. Januar 2019 in Kraft)

 

§ 1 Recht und Urheberschaft

  1. Sämtliche Musikstücke unterliegen der der alleinigen Urheberschaft von Dennis Krause (im Folgenden Komponist genannt). Der Komponist hat sämtliche Werke komponiert, aufgenommen, abgemischt und gemastert. Der Kunde kauft nicht die Musikstücke, sondern eine Lizenz zur Nutzung des Musikstückes.
  2. Sämtliche Musikstücke aus dem Onlineshop sind bei keiner Verwertungsgesellschaft registriert. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten durch die Gema etc.
  3. Die Art der Nutzung ergibt sich durch die Lizenzgruppierung. Falls nicht gesondert vereinbart darf der Kunde das Musikstück nur zu einem der angegebenen Zwecke aus der bezahlten Lizenzgruppe verwenden.
  4. Nach § 74 des Urheberschutzgesetztes hat der Komponist das Recht auf Namensnennung; darauf verzichtet der Komponist.

§ 2 Bedingungen zum Lizenzerwerb eines Musikstückes

  1. Sämtliche Stücke aus den Lizenzgruppen unterliegen den Bestimmungen aus § 1.
  2. Die Weitergabe durch eine Unterlizenzierung der Musikstücke an Dritte ist untersagt. Ein Verstoß hat einen Lizenzentzug zur Folge und wird mit einer angemessenen Vertragsstrafe geahndet.
  3. Das Musikstück wird, je nach Verwendungszweck in der entsprechenden Lizenzgruppe erworben. Der Kunde darf das Musikstück nur für einen Unterpunkt aus der entsprechenden Lizenzgruppe verwenden. Beispiel: Wenn der Kunde eine Lizenz aus Gruppe 2, für einen Imagefilm erwirbt und er möchte diesen Titel auch als Telefonwarteschleife für einen Standort verwenden, ist der Erwerb einer weiteren Lizenz aus Lizenzgruppe 2 erforderlich.
  4. Der Erwerb einer Lizenz gilt lediglich für ein bestimmtes Projekt und Land.
  5. Der Verwendungszweck des Musikstückes ist bei Bestellung einer Lizenz anzugeben. Dazu gehört auch eine Angabe des Unterpunktes einer Lizenzgruppe.
  6. Die Dauer der Gültigkeit der Lizenz ist, insofern nicht anders angegeben, zeitlich uneingeschränkt.
  7. Jegliche Bearbeitung der Musikstücke ist untersagt, dazu gehören insbesondere das Remixen oder sonstige klangliche Veränderungen der Musikstücke. Ein Verstoß hat einen Lizenzentzug zur Folge und wird mit einer angemessenen Vertragsstrafe geahndet. Das kürzen und Schneiden der Musikstücke zur Anpassung an das entsprechende Projekt ist erlaubt.
  8. Hat der Kunde den Kauf bestätigt, kann er das Musikstück oder Paket sofort herunterladen.
  9. Für bestimmte Projektzwecke ist keine Lizenzierung möglich. Dazu gehören insbesondere politische Werbung und Werbung für Parteien. Die Musik darf zudem nicht für die Verbreitung von diskriminierenden Zwecken von Personen und Gruppen verwendet werden. Ein Lizenzerwerb für Erotikproduktionen ist gestattet.
  10. Der Kunde kann unter fünf Lizenzgruppen einen Verwendungszweck für sein Projekt/Land wählen:

Lizenzgruppe 1 – 25,00€

(Privatgebrauch, keine gewerbliche Nutzung)

– Privates Video (z.B. YouTube oder Vimeo) oder
– Private Website oder
– Privater Podcast oder
– Private Telefonwarteschleife
– Präsentation (z.B. eingebettet in PowerPoint) oder
– Schul- oder Hochschulprojekt/Theateraufführung

(der Preis gilt für eine der oben genannten Nutzungsarten)


Lizenzgruppe 2 – 55,00€

– Imagefilm oder
– Produktfilm oder
– Redaktioneller Film (Internet/TV) oder
– Podcast Veröffentlichung oder
– Hintergrundmusik für eine Website (gewerblich) oder
– Telefonwarteschleife für einen Standort oder
– Mechanische Vervielfältigung bis zu 1000 Stück

(der Preis gilt für eine der oben genannten Nutzungsarten)


Lizenzgruppe 3 – 165,00€

– Regionaler Radio- und Kinowerbespot, Regional TV (regional, Lizenz gültig für 1 Jahr) oder
– Beschallung Veranstaltungen oder Gewerbeflächen bis 2500qm oder
– Mechanische Vervielfältigung bis zu 5000 Stück oder
– Telefonwarteschleife für bis zu drei Standorte

(der Preis gilt für eine der oben genannten Nutzungsarten)


Lizenzgruppe 4 – 250,00€

– Online Werbefilm, Viraler Film (kein In- Stream Video Ad) oder
– Nutzung für App oder Videospiel oder
– Beschallung Veranstaltungen oder Gewerbeflächen oder
– Mechanische Vervielfältigung bis zu 10000 Stück oder
– Radio- oder Kinowerbespot (national, Lizenz gültig für 1 Jahr) oder
– Public Viewing- und Festival Werbespot (national, Lizenz gültig für ein Jahr)

(der Preis gilt für eine der oben genannten Nutzungsarten)


Lizenzgruppe 5 – 555,00€

– TV Werbespot, Trailer (national, für 1 Land, Lizenz gültig für ein Jahr) oder
– In- Stream Video Ad oder In-Page Video Ad oder
– Mechanische Vervielfältigung bis zu 50.000 Stück

(der Preis gilt für eine der oben genannten Nutzungsarten)

11. Sollte keine passende Lizenz für Ihr Projekt aufgeführt sein, kann eine individuelle Nutzungslizenz mit dem Komponisten vereinbart werden.


§3 Sonstiges

  1. Mit der Betätigung des Lizenzerwerbs, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die hier aufgeführten Lizenzbedingungen zu akzeptieren.
  2. Verstöße gegen die vorstehenden Nutzungsbedingungen berechtigen den Komponisten dazu, dem Kunden die Lizenz ohne Kostenerstattung zu entziehen.
  3. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Regelungen davon unberührt, weiterhin wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die der ursprünglichen Regelung in ihrer Auswirkung am nächsten kommt.
  4. Der Gerichtstand für den Kunden und den Komponisten ist Wesel.
  5. Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Das Verbreiten, bearbeiten oder kopieren bestimmter Passagen ist untersagt.
 

Impressum

Verantwortlicher/Geschäftsführer: Dennis Krause
Am Nordglacis 9a – 46483 Wesel – Deutschland
Telefon: 0281-47361600 – Mobil: 0157-73820779
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